Wann muss ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden

Wann muss ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden?

Last Updated: 3. Oktober 2025By

Das Thema Arbeitszeugnis klingt auf den ersten Blick nach trockener Bürokratie. Doch tatsächlich betrifft es jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Ganz gleich, ob man sich im Minijob oder in einer Führungsposition befindet: Das Arbeitszeugnis kann einen nicht zu unterschätzenden Einfluss darauf haben, wie sich die Karriere weiter entfaltet. Denn wer ein Unternehmen verlässt, hat in der Regel Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das im weiteren Berufsleben Gold wert sein kann. Und auch für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wann und unter welchen Bedingungen ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss. Wer hierbei unsicher ist, riskiert die Unzufriedenheit seiner Mitarbeiter und in manchen Fällen sogar rechtliche Auseinandersetzungen.

Die rechtliche Grundlage für das Arbeitszeugnis

Die Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung. Demnach hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, in dem zumindest steht, welche Arten der Arbeit der Angestellte ausgeführt hat und in welchem Zeitraum er beim Unternehmen angestellt war. Üblicher ist aber das sogenannte qualifizierte Arbeitszeugnis, in dem zusätzlich offengelegt wird, wie zufrieden der Arbeitgeber mit der geleisteten Arbeit war und wie sich der Arbeitnehmer verhalten hat. Was viele nicht wissen, ist, dass dieser Anspruch auch dann besteht, wenn man nur ein paar Wochen im Minijob angestellt war. Selbst bei einem Praktikum ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Die Eckdaten der Ausstellung

Nun wird ein Arbeitszeugnis erst dann ausgestellt, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Man kann sein Zeugnis also dann beantragen, wenn das Arbeitsverhältnis offiziell beendet ist. In der Praxis wird es aber oft schon bei der Kündigung verlangt, sodass es am letzten Arbeitstag direkt übergeben werden kann. Aus Sicht des Arbeitgebers ist es ratsam, sich tatsächlich um diesen Anspruch zu kümmern und den ehemaligen Angestellten nicht lange hinzuhalten. Denn ein verspätetes oder sogar verweigertes Zeugnis kann dafür sorgen, dass der ehemalige Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz hat.

Das Zwischenzeugnis als Sonderfall

Neben dem Endzeugnis, das nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird, gibt es auch das Zwischenzeugnis. Ein Arbeitnehmer kann ein Zwischenzeugnis beantragen, wenn er beispielsweise intern die Stelle wechselt oder sich der Vorgesetzte ändert. Auch bei längerer Abwesenheit, also zum Beispiel durch Elternzeit, kann ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein. Es dient als Momentaufnahme der bisherigen Leistung und schützt Mitarbeitende davor, später nur noch schwer nachvollziehbare Bewertungen zu erhalten.

Formale Anforderungen des Arbeitszeugnisses

Dass ein Arbeitszeugnis schriftlich erfolgen muss und handschriftliche Varianten nicht zulässig sind, liegt auf der Hand. Spannender ist der Grundsatz der sogenannten Wohlwollenspflicht, der besagt, dass das Zeugnis keine Formulierungen enthalten darf, die die berufliche Zukunft der Person erschweren könnten. Und trotzdem muss das Zeugnis der Wahrheit entsprechen. Aus diesem Grund hat sich eine komplexe Sprache entwickelt, die den Arbeitnehmer auf den ersten Blick loben mag, aber dennoch zurückhaltend in der Wertschätzung sein kann. Wirklich positive Erfahrungen wirken hingegen fast überschwänglich. Im besten Fall war das Arbeitsverhältnis so positiv, dass der Arbeitgeber voller Wohlwollen und mit den besten Wünschen ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis ausstellt und dem Arbeitnehmer in seiner Zukunft alle Türen offen stehen.