Lkw als Pkw zulassen: Welche Richtlinien gelten?
Manche Menschen oder Unternehmen denken darüber nach, sich einen Lkw zuzulegen und diesen nach Möglichkeit als Pkw zuzulassen. Die Gründe für diesen Wunsch sind vielfältig. Eventuell hat man einen günstigen Gebraucht-Lkw entdeckt, der einem den Platz und die Flexibilität geben würde, die man braucht, möchte diesen aber nicht als Lastkraftwagen führen, um Steuern zu sparen. Welche Eigenschaften ein Fahrzeug mitbringen und welche Voraussetzungen es erfüllen muss, damit man einen Lkw als Pkw zulassen kann, wird hier erörtert.
Technische Voraussetzungen
Damit ein Lkw als Pkw zugelassen werden kann, müssen bestimmte technische Eigenschaften gegeben sein. Ein Pkw ist in der Regel für den Transport von Personen ausgelegt, wohingegen ein Lkw zum Gütertransport dient. Damit dieser nun als Pkw zugelassen werden kann, müssen eventuell Sitze nachgerüstet und Ladeeinrichtungen entfernt werden. Bei den Sitzen ist es wichtig, dass jeder über einen Anschnallgurt sowie eine Kopfstütze verfügt. Wenn mehr als acht Sitze eingebaut werden, gilt der Pkw nun als Bus, was bei der Zulassung und Versicherung einen Unterschied machen kann.
Falls Umbaumaßnahmen notwendig sind, sollte man sich an gesetzliche Richtlinien und Vorgaben halten und gewissenhaft vorgehen. So kann man verhindern, dass später ein neuer Umbau notwendig wird, weil der Pkw die TÜV-Prüfung nicht bestanden hat.
Eine weitere Voraussetzung ist das zulässige Gesamtgewicht. Dieses darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Falls der Lkw schwerer sein sollte, gibt es technische Anpassungen, die bei der Problemlösung weiterhelfen. Beispielsweise wird die zulässige Nutzlast des Wagens begrenzt.
Möglicherweise muss auch die Karosserie angepasst werden. Das heißt, dass der Innenraum nicht nur mit Sitzen, sondern auch mit einem pkw-typischen Bodenbelag ausgestattet wird. Eventuell wird auch das Installieren einer Heckklappe notwendig sein.
Vom Lkw zum Pkw – Zulassungsverfahren
Wenn alle Umbauten erfolgreich abgeschlossen wurden und das Fahrzeug ein TÜV- oder DEKRA-Gutachten bestanden hat, kann man den Zulassungsprozess starten. Hierzu ist es nötig, neue Fahrzeugpapiere zu beantragen. Das kann man bei der Kfz-Zulassungsstelle machen, wo das Fahrzeug zugelassen wurde. Ist der Lkw aktuell nicht gemeldet, kann die Ummeldung bei jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen. Wenn alles klappt, wird die Fahrzeugklasse in den Papieren von Lastkraft- auf Personenkraftwagen abgeändert werden.
Steuerliche Aspekte
Die Höhe der Kfz-Steuer unterscheidet sich je nach Fahrzeugklasse und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Lkws wird die Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht berechnet, das heißt, wenn das Fahrzeug mehr wiegt, ist die Steuer dementsprechend auch höher. Ein Lkw mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen wird mit einer Kfz-Steuer von etwa 150 bis 300 Euro pro Jahr belegt, bedingt von der Schadstoffklasse.
Bei Pkws stützt sich die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer auf die Faktoren Hubraum und CO²-Emissionen. Je größer der Hubraum des Motors, desto höher die Steuer. Dasselbe gilt für den CO²-Ausstoß. Ist dieser hoch, so steigt auch die Kfz-Steuer. Ein Pkw, dessen Motor einen Hubraum von etwa 2.000 Kubikzentimeter hat und der pro Kilometer 250 Gramm CO² ausstößt, wird mit einer Kfz-Steuer von 200 bis 300 Euro belastet.
Meistens lohnt sich die Ummeldung und Neuzulassung eines Lkws als Pkw aus steuerlicher Sicht, weshalb viele diesen Schritt gehen. Jedoch ist das nicht immer so. Manchmal würde man mit einem zugelassenen Lkw weniger Steuern zahlen, als wenn man ihn ummeldet. Ob sich die Umrüstung also tatsächlich lohnt, sollte vorher mit einem Experten besprochen werden. Es wäre ärgerlich, wenn man den Aufwand des Umbaus und der Neuzulassung auf sich nimmt, nur um dann höhere Steuern zu zahlen.