Arbeitszeugnis

Die Frist beim Arbeitszeugnis: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Last Updated: 19. September 2025By

Ein Arbeitszeugnis wirkt auf viele Arbeitnehmer wie eine reine Bestätigung darüber, dass man mal in einem Unternehmen gearbeitet hat. Dabei gibt es viel mehr als diese formale Information preis. Es dokumentiert die Qualifikationen, Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers und kann bei zukünftigen Bewerbungen zum entscheidenden Kriterium werden. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Fristen rund um das Arbeitszeugnis zu kennen. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wann sie ihr Zeugnis verlangen dürfen, ob es eine feste Frist gibt und welche Konsequenzen eine verspätete Anforderung hat.

Ein rechtlicher Anspruch

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dabei wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Während das einfache Zeugnis lediglich Art und Dauer der Tätigkeit enthält, bewertet das qualifizierte Zeugnis zusätzlich die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters. Aus diesem Grund ist fast immer Letzteres von Bedeutung. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat man außerdem unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder dem Grund der Beendigung. Das gilt auch für Praktikanten, Minijobber und Werkstudenten.

Fest vorgeschriebene Fristen

Das Gesetz sieht keine starren Fristen vor, innerhalb derer das Zeugnis ausgestellt werden muss. Grundsätzlich entsteht der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitgeber ist „unverzüglich“ dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen. Trotzdem ist in der Regel der Arbeitnehmer dafür verantwortlich, das Zeugnis einzufordern. Eine gute Orientierung sind zwei bis vier Wochen nach dem letzten Arbeitstag. Innerhalb dieses Zeitraums sollte das Zeugnis vorliegen. Wer Monate später noch immer nichts erhalten hat, sollte schriftlich nachhaken.

Verjährung und Verwirkung

Auch wenn es keine gesetzlich festgelegte Frist gibt, ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nicht unbegrenzt gültig. Er unterliegt der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Wer also beispielsweise im Juni 2025 beim Arbeitgeber aufhört, kann theoretisch bis Ende 2028 ein Arbeitszeugnis verlangen. Doch auch hierbei gilt Vorsicht, denn in der Praxis kann die sogenannte Verwirkung eintreten. Das bedeutet, dass ein Anspruch verloren geht, wenn er über längere Zeit nicht angefragt wird und der Arbeitgeber deshalb annehmen darf, dass kein Interesse mehr besteht. Das kann schon nach einigen Monaten problematisch werden.

Ausschlussfristen in Verträgen

Neben der gesetzlichen Verjährung gibt es noch eine weitere Besonderheit. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen. Diese Fristen legen fest, dass bestimmte Ansprüche, zu denen auch das Arbeitszeugnis gehört, innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden müssen. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert seinen Anspruch endgültig.

Praktische Tipps

Am sichersten ist es, das Arbeitszeugnis direkt während der Kündigung oder spätestens am letzten Arbeitstag anzufordern. Auf diese Weise lassen sich Missverständnisse vermeiden und die Erstellung kann in die üblichen Abschlussprozesse integriert werden. Ein Arbeitszeugnis ist schließlich für die berufliche Zukunft von zentraler Bedeutung und sollte deshalb unbedingt beantragt werden. Auch wenn das Gesetz keine starren Fristen vorgibt, sollten Arbeitnehmer ihren Anspruch frühzeitig einfordern und im Zweifel schriftlich nachfassen. Wenn man rechtzeitig handelt, stellt man sicher, dass man ein vollständiges und korrektes Zeugnis in den Händen hält.